genitalverstümmelung
Erst am 1. Juli 2012 wurde ein Strafsystem gegen die Verstümmelung der weiblichen Genitalien eingeführt. Laut dem 124 Artikel im Strafgesetzbuch, mach sich strafbar "wer die Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, in ihrer natürlichen Funktion erheblich und dauerhaft beeinträchtigt oder in anderer Weise schädigt". Täterinnen oder Täter müssen mit einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren rechnen.